Wie läuft der Notartermin ab ?
Der Notartermin bildet den offiziellen Höhepunkt und Abschluss des Hausverkaufs. In Deutschland ist der Notar als unparteiischer Amtsträger gesetzlich vorgeschrieben – er vertritt weder ausschließlich Käufer noch Verkäufer, sondern sorgt für eine rechtlich einwandfreie und sichere Abwicklung.
Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie der Termin abläuft und worauf Sie achten sollten:
Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie der Termin abläuft und worauf Sie achten sollten:
Die Vorbereitung (Vor dem Notartermin)
Bevor es zum persönlichen Treffen kommt, laufen im Hintergrund bereits die Vorbereitungen:
• Übermittlung der Daten: Notariat erhält Personalien von Käufer/Verkäufer, Kaufpreis, Zahlungsziel, Übergabedatum und Infos zu Grundschulden.
• Entwurf des Kaufvertrags: Der Notar erstellt den Entwurf des Kaufvertrages (Vertragstext).
• 14-Tage-Frist (Verbraucherschutz): Privatpersonen müssen den Vertragsentwurf mindestens 14 Tage vor dem eigentlichen Termin zur Prüfung vorliegen haben, sofern die andere Partei ein Unternehmer ist.
• Übermittlung der Daten: Notariat erhält Personalien von Käufer/Verkäufer, Kaufpreis, Zahlungsziel, Übergabedatum und Infos zu Grundschulden.
• Entwurf des Kaufvertrags: Der Notar erstellt den Entwurf des Kaufvertrages (Vertragstext).
• 14-Tage-Frist (Verbraucherschutz): Privatpersonen müssen den Vertragsentwurf mindestens 14 Tage vor dem eigentlichen Termin zur Prüfung vorliegen haben, sofern die andere Partei ein Unternehmer ist.
Der eigentliche Ablauf am Notartag
Der Termin im Notariat dauert in der Regel ca. 45 bis 90 Minuten und folgt einem festen Schema:
Schritt 1: Identitätsprüfung & Begrüßung
Schritt 1: Identitätsprüfung & Begrüßung
- Alle Parteien (Käufer und Verkäufer) weisen sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass aus.
- Der Notar notiert die Personalien und die Steuer-Identifikationsnummern.
- Der Notar liest den gesamten Kaufvertrag Wort für Wort laut vor.
- Wichtig: Dies ist kein reines Formalismus-Ritual. Der Notar erklärt juristische Fachbegriffe und stellt sicher, dass beide Parteien die Konsequenzen der Vereinbarungen genau verstehen.
- Fragen stellen: Käufer und Verkäufer können den Notar jederzeit unterbrechen, um Unklarheiten zu beseitigen oder kleinere Korrekturen vorzunehmen (z. B. Rechtschreibfehler, Ausstattungsdetails).
- Sind alle Beteiligten einverstanden, wird der Kaufvertrag von allen Parteien und dem Notar handschriftlich unterzeichnet.
- Mit der Unterschrift ist der Hausverkauf rechtskräftig gebunden.
Was passiert nach dem Notartermin? (Die Abwicklung)
Nach der Unterschrift ist das Haus rechtlich noch nicht sofort übertragen. Der Notar übernimmt nun die bürokratische Abwicklung:
1.Eintragung der Auflassungsvormerkung:
Der Notar veranlasst beim Grundbuchamt die Reservierung des Grundstücks für den Käufer (Schutz vor Doppelverkauf).
2.Löschung alter Lasten:
Eventuelle alte Grundschulden des Verkäufers werden gelöscht.
3.Behörden-Genehmigungen:
Einholen von Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen der Gemeinde.
4.Fälligkeitsmitteilung:
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet der Notar die Fälligkeitsmitteilung an den Käufer. Erst jetzt muss dieser den Kaufpreis überweisen!
5.Kaufpreiszahlung & Schlüsselübergabe:
Der Käufer überweist das Geld. Nach Zahlungseingang erfolgt die Übergabe der Schlüssel und des Hauses.
6.Endgültige Umschreibung im Grundbuch:
Nach Erbringung der Grunderwerbsteuer bestätigt das Finanzamt dem Notar die Unbedenklichkeit. Der Verkäufer erbringt den Nachweis, dass der Kaufpreis ordnungsgemäß gezahlt worden ist und der Käufer wird als neuer Eigentümer eingetragen.
1.Eintragung der Auflassungsvormerkung:
Der Notar veranlasst beim Grundbuchamt die Reservierung des Grundstücks für den Käufer (Schutz vor Doppelverkauf).
2.Löschung alter Lasten:
Eventuelle alte Grundschulden des Verkäufers werden gelöscht.
3.Behörden-Genehmigungen:
Einholen von Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen der Gemeinde.
4.Fälligkeitsmitteilung:
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet der Notar die Fälligkeitsmitteilung an den Käufer. Erst jetzt muss dieser den Kaufpreis überweisen!
5.Kaufpreiszahlung & Schlüsselübergabe:
Der Käufer überweist das Geld. Nach Zahlungseingang erfolgt die Übergabe der Schlüssel und des Hauses.
6.Endgültige Umschreibung im Grundbuch:
Nach Erbringung der Grunderwerbsteuer bestätigt das Finanzamt dem Notar die Unbedenklichkeit. Der Verkäufer erbringt den Nachweis, dass der Kaufpreis ordnungsgemäß gezahlt worden ist und der Käufer wird als neuer Eigentümer eingetragen.
Wichtige Checkliste: Was müssen Sie zum Termin mitbringen?
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass
• Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
• Bankverbindung (IBAN) für die Kaufpreisauszahlung
• Falls vorhanden: Vollmachten (falls eine Partei nicht persönlich erscheinen kann)
• Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
• Bankverbindung (IBAN) für die Kaufpreisauszahlung
• Falls vorhanden: Vollmachten (falls eine Partei nicht persönlich erscheinen kann)
