Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kroll Immobilien Beratungs GmbH im Folgenden „KI“ genannt


§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage aller Verträge, die KI mit seinen Kunden über die von KI angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit demselben Vertragspartner, ohne dass deren Geltung in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als KI ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn KI in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
§ 2 Vertragsabschluss / Zahlungsbedingungen
Der Provisionsanspruch der KI entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung zahlbar. Sollte durch die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit von KI der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Kunden an KI zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision als auch die jeweilige Zahlung des Kunden beträgt 6% des Kaufpreises bzw. bei Abschluss eines Mietvertrages 2 Netto-Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.
KI bietet neben der Nachweis- und Vermittlertätigkeit weitere Serviceleistungen an. Diese weiteren Serviceleistungen können von KI auch pauschal in Rechnung gestellt werden. Auch diese Kosten sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung zahlbar.
§ 3 Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch der KI besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und schriftlichen Zusammenhangs mit dem Ursprungsvertrag geschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsangelegenheit eintritt.
§ 4 Haftungsbeschränkung
KI weist darauf hin, dass die von KI weitergegeben Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernimmt KI daher nicht. Es obliegt daher dem Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haftet KI nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalspflicht. Ansonsten haftet KI nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 5 Doppeltätigkeit
KI ist grundsätzlich berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Für den Fall, dass KI für beide Seiten vermittelnd tätig wird, gilt dies nur, wenn KI einen entsprechenden eindeutigen Hinweis an die Parteien gegeben hat.
§ 6 Rückfragenklausel
Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, dass KI zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kauf- oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei KI rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehen Vertragspartners durch die Tätigkeit von KI veranlasst worden ist.
§ 7 Vertraulichkeit
Alle durch KI erteilten Informationen und Unterlagen inkl. der Objektnachweise sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der KI an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten den Weitergebenden im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages ggf. zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe.
§ 8 Datenschutz
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass KI zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.
§ 9 Gerichtsstand
Handelt es sich auch bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand Mölln vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen KI und dem Kunden durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

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